Bei Nachsuchen im heimischen Revier und generell bei der Jagd auf wehrhaftes Großwild kann man es sich nicht erlauben, mit ungeeigneten Gewehren loszuziehen. Schnell wird es dann lebensgefährlich. Zwei Beispiele folgen. Einer fehlerhafte Nachsuchenbüchse aus Deutschland und haarsträubende Momente einer Büffeljagd in Tansania. Was sie eint, ist das ungute Gefühl, einen abgerissenen Kammerstängel in der Hand zu halten.
Text: Peter Kersten
Fotos: Peter Kersten, Esther Stein
Frisch Gesellen, seid zur Hand. Soll das Werk den Meister loben. Doch der Segen...
– F. v. Schiller
Nun ist es aber eine Tatsache, dass das Werk des Gesellen nicht immer den Meister lobt – manchmal war die Ausbildung halt doch nicht so gut und der Wechsel vom Lehrling zum Gesellen gar früh vollzogen, manchmal lobt auch das Werk des Meisters selbst diesen nicht. Und dann passiert es eben: Was kaputtgehen kann, wird auch kaputtgehen – und zwar im denkbar ungünstigsten Moment! Jeder kennt diesen Satz (Murphy‘s Gesetz), jeder hat das schon mal erfahren, mit mehr oder minder deutlichen Konsequenzen. Die „Tücke des Objekts“, wie Friedrich Theodor Vischer (1807-1887) das nannte. Man kann sich auch kaum dagegen schützen, oder? Doch man kann. Nicht davor, dass etwas generell kaputtgeht, aber zumindest davor, dass dies im denkbar ungeeignetsten Moment geschieht.
Zwei Geschichten will ich erzählen, die nur auf den ersten Blick nicht miteinander zu tun haben. Einmal die Geschichte um die von einem bayrischen Büchsenmachermeister gefertigte Nachsuchenwaffe im Kaliber .308 Winchester auf Basis eines Mauser 98er Systems und dann die Geschichte einer Büffeljagd mit einem Mannlicher Modell GK – das ist das System mit der offenen Hülsenbrücke – im Kaliber .458 Winchester Magnum.
Nun gibt es ja vielleicht einen Grund, die gewo...