Schön, wenn alles klappt auf der gebuchten Reise. Aber was tun, wenn es berechtigte Ansprüche auf Reisekostenminderung gibt? Jagdrechtsexperte Dr. Benjamin Munte beleuchtet die wichtigen Fragestellungen und erläutert die grundlegenden Rechtsprechungen.
Text: Dr. Benjamin Munte
Soll der Jahresurlaub im Allgemeinen der Erholung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen, sind die Erwartungen an einen Jagdurlaub noch vielfältiger. Neben der aktiven Erholung strebt hier der Reisende nach Natur- und Jagderlebnissen und nicht zuletzt auch nach dem jagdlichen Erfolg, ein bestimmtes Wildtier zu erbeuten. Da es sich bei der Jagdreise um eine Spezialreise handelt, sind nicht nur die besonderen Anforderungen bei der tatsächlichen Durchführung der Reise, sondern auch die speziellen rechtlichen Aspekte zu beachten. Während sich im allgemeinen Reiserecht bereits eine umfangreiche Kasuistik herausgebildet hat, gibt es zum Themengebiet der Jagdreise nur wenige gerichtliche Entscheidungen. Die im Reiserecht existierenden Einzelfallentscheidungen sind auf das Recht der Jagdreise aufgrund des Spezialcharakters auch nur eingeschränkt übertragbar. Es ist nicht zuletzt diesem Umstand zu verdanken, dass sich die Reisenden – verläuft die Reise einmal nicht zur Zufriendenheit – einer Reihe ungeklärten Rechtsproblemen gegenüberstehen. Hiermit ist zwangsläufig eine große Unsicherheit verbunden, die sich zu einem großen und kostenträchtigen Prozessrisiko entwicklen kann, kommt es nach der Reise zum Rechtstreit mit dem Veranstalter. Dieses Risiko lässt sich aber durchaus durch richtige Rechtshandlungen, die teilweise während der Reise notwendig sind, spürbar minimieren. Um die rechtliche Vielfalt des Themas aufzeigen zu können, ist es unablässig, zuerst die Grundzüge des allgemeinen Reiserec...