Mit großer Mehrheit haben die EU-Staaten einen Vorstoß des deutschen Bundesumweltministeriums abgelehnt, die Einfuhr von Jagdtrophäen erneut zu verschärfen. Diesmal sollten alle nicht gefährdeten und auf Anhang B des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelisteten Tierarten (u. a. alle Affen, Bären und Katzen) genehmigungspflichtig werden. Nicht wissenschaftlich begründet, unnötig, zu bürokratisch und über die Köpfe der Betroffenen in Afrika hinweg, lauteten in Brüssel die Ablehnungsgründe. Der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
Er ist zunächst ein Beleg dafür, dass Jäger für ihre Rechte kämpfen müssen, so wie es andere Interessengruppen ganz selbstverständlich tun. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt! Der internationale Jagdrat CIC und FACE, die Vertretung der europäischen Jagdverbände, haben in den Tagen vor der Abstimmung eine Reihe von europäischen Regierungen auf die Abstimmung aufmerksam gemacht. Die Artenschutzmaterie ist komplex und oft rutschen solche technischen Abstimmungen einfach im Konsensverfahren durch, weil Beteiligte im Detail gar nicht wissen, um was es genau geht.
Zweitens ist interessant, dass das für internationalen Artenschutz zuständige Bundesumweltministerium seinen Antrag im Alleingang und ohne Beteiligung des für Jagdfragen zuständigen Landwirtschaftsministeriums gestellt hat. Die Bundesregierung hat eine „gemeinsame Geschäftsordnung“, die eine Beteiligung anderer betroffener Ressorts zwingend vorschreibt. Das BMU unterlässt dies systematisch, insbesondere bei CITES. Diesmal kam es zum Zoff zwischen den Ressorts. Umweltministerin Hendricks hat den für Artenschutz und Jagdfragen zuständigen Staatssekretär Jochen Flasbarth vom NABU in...