Text Dr. Rolf D. Baldus
Fotos Adobe Stock (EcoView, aBSicht)
Das Gerede über das Verbot der Einfuhr von Trophäen kann ich langsam nicht mehr hören. Die Diskussion ödet mich an. Überzeugende Fakten, warum Verbote dem Naturschutz und den Menschen in Afrika schaden, liegen auf dem Tisch. Inzwischen haben das auch Staatspräsidenten, Minister und viele Vertreter von Basisorganisationen aus Afrika gesagt, und zwar auch bei uns hier in Deutschland. Die Jagdgegner setzen dem Emotion, Ideologie und oft genug auch Unwahrheiten entgegen.
Nun hat sich aber zu dem Thema, ob Auslandsjagd sinnvoll sein kann, ein wichtiger Akteur geäußert, nämlich das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Grund genug, das Thema noch einmal aufzuspießen.
Wir Auslandsjäger bekommen es mit dem Bundesamt für Naturschutz zu tun, sobald wir irgendein Stück Wild im außereuropäischen Ausland geschossen haben und dieses Tier nach CITES oder europäischem Recht besonders geschützt war. Wollen wir die Trophäe mit nach Hause bringen, dann braucht es eine Genehmigung des Bonner BfN.
Die Bundesoberbehörde mit fachlichen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben im Bereich des Naturschutzes hat 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt angesiedelt. Das Amt ist unter anderem mit dem Vollzug des Artenschutzes und des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) beauftragt. Es ist damit für die Genehmigung der Einfuhr von Jagdtrophäen von geschützten Tierarten zuständig.
Das BfN vertritt auch die Bundesrepublik auf den regelmäßigen CITES-Treffen. Nach einem vom BfN gegen einen deutschen Elefantenjäger angestrengten und auch gewonnenen Prozess steht fest, dass dem Amt bei der Genehm...