Habe nun, ach! den Antrag mündlich,
Fernmündlich und schriftlich,
Und leider auch digital
Durchaus gestellt, mit heißem Bemühn.
Da steh ich nun, ich armer Thor!
Und bin befugt als wie zuvor;
Habe zwar den Bescheid erhalten, die
Gebühr bezahlt,
Sehe aber, dass ich nichts ändern werde können!
Das will mir schier das Herz verbrennen.
Tja, problematisch wird es immer dann, wenn Dinge dort sind, wo sie nicht hingehören. Wintereinbruch im Mai. Lippenstift im Flintenlauf. Siebenschläfer im Küchenschrank. Oder aber halt, wie jüngst geschehen, ein Antrag auf dem Schreibtisch eines Beamten.
Nehmen wir den Antrag. Dieser landete im Frühjahr offenbar vollkommen überraschend bei Oberregierungsrat Dr. Müller-Lüdenscheidt*) und stiftete demnach dort mächtig Verwirrung. Augenscheinlich handelte es sich bei meinem hochoffiziellen Gesuch, Siebenschläfer fangen zu dürfen, um den ersten gestellten Antrag dieser Art seit Einführung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Oder haben Sie je bei der Naturschutzbehörde einen derartigen Antrag gestellt? Kennen Sie vielleicht jemanden, der dies tat? Dann melden Sie sich doch bitte bei mir. Gerne würde ich eine Betroffenengruppe gründen.
Vorweg: mein Antrag wurde bearbeitet. Klingt komisch, ist aber so. Und allein dies ist durchaus eine beherzte La-Ola-Welle wert. Whoo hoo! Soweit die gute Nachricht. Die schlechte: in einem fünfseitigen Schreiben hat mich die Regierung von Oberbayern über meine Rechte und Pflichten aufgeklärt.
Die bemerkenswertesten Passagen des Bescheides, der mir Ende Mai 2013 zugestellt wurde, möchte ich kurz aufführen. Machen Sie es sich bequem, holen sie sich eine Tüte Chips und eine Flasche Wein, (meine Empfehlung: 77er Oberföhringer Vogelspinne). Auf geht‘s: „1. Unter der Bedingung, dass Verscheuchversuche außerhalb der Setzzeit der Siebenschläf...