Die Kommission hat am 28. Januar ein komplettes Verbot des Elfenbeinhandels in der Europäischen Union vorgeschlagen.
Zwar gilt die EU überhaupt nicht als Problemregion in Bezug auf den illegalen Elfenbeinhandel. Doch will die Kommission mit der weiteren Verschärfung der bestehenden Vorschriften bekräftigen, dass sich die EU weltweit gegen die Elefantenwilderei und den Elfenbeinhandel einsetzt. „Mit den neuen Regeln sendet die Europäische Union ein klares Signal, dass Elfenbein keine Ware ist und dass wir den Handel damit verbieten müssen“, so Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans.
Ob eine solche Symbolpolitik irgendwelche Auswirkungen auf Wilderei und illegalen Handel hat, ist unbewiesen und zweifelhaft. Jedenfalls hat die EU auch mit dieser Entscheidung wieder einmal dem Druck der finanzstarken Anti-Nutzungslobby in Brüssel stattgegeben.
Der Kommissionsvorschlag will de facto den Handel mit Elfenbein verbieten. Ausnahmen geben soll es nur für Musikinstrumente, die vor 1975 legal erworben wurden, und für den EU-internen Handel mit Antiquitäten, der nur mit einer Genehmigung möglich sein wird.
Aus Ländern wie Großbritannien oder Australien, in denen ähnliche Verbote bereits in Kraft sind, werden aberwitzige Auswirkungen auf den Handel mit Antiquitäten berichtet, von einem Wust an kaum umsetzbarer, neuer Bürokratie bis hin zu Kulturzerstörung. Antiken Klavieren werden die Elfenbeintasten herausgerissen und Antiquitäten werden wertlos. In der Öffentlichkeit ist auch nicht bekannt, dass in zahlreichen in Gebrauch befindlichen Musikinstrumenten kleine Mengen an Elfenbein verarbeitet wurden. Sie zu transportieren wird für die Künstlerinnen und Künstler zunehmend zum Albtraum. Durch die neuen Verbote werden zudem alle diejenigen Personen enteignet, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Elfenbein aus der Zeit vor der CITES-Konvention im Besitz haben oder solches Elfenbein legal erworben haben.
Bis zum 26. Februar können Interessierte den Entwurf noch einmal kommentieren. Dann wird die Kommission entscheiden. Fraglos wird sie, genau wie bei der öffentlichen Konsultation zur Vorbereitung der Verordnung nur der Verbotsfraktion Gehör schenken.